Verselbstständigungsbereich

Jugendwohngruppe / Außenwohnung

Voraussetzung für die Aufnahme im Verselbstständigungsbereich ist eine Bereitschaft der jungen Menschen, sich an gemeinsame Regeln zu halten, am Erfolg der Maßnahme mitzuwirken und an Perspektiven für die persönliche, schulische und berufliche Entwicklung zu arbeiten.

Empathie und Wertschätzung sehen wir als Fundament pädagogischer Professionalität an und versuchen durch realistische und entwicklungsangemessene Erwartungen an die Heranwachsenden diese ressourcenorientiert zu einem eigenständigen Leben zu begleiten.

Betreuungsschwerpunkte sind unter anderem:

  • Weiterentwicklung von lebenspraktischen Fähigkeiten
  • Entwicklung einer eigenständigen Verantwortlichkeit
  • Stärkung und Ausbau sozialer Kompetenzen
  • Begleitung bei der Berufswahl und -ausbildung
  • Vorbereitung auf eigenständige Haushaltsführung und Finanzplanung
  • Unterstützung im Umgang mit Behörden, Vermietern und Nachbarn
  • Betreutes Einzelwohnen und Nachbetreuung zur Stabilisierung der erworbenen Kompetenzen - mit der Möglichkeit, die gewachsenen Kontakte zu den vertrauten Bezugspersonen auch nach der Entlassung aufrecht zu erhalten.

Jugendwohngruppe:

Aufnahme nach § 34 SGB VIII  mit einer Betreuung an 6 Wochentagen  von 14:00 – 22:00 Uhr
sowie gruppenübergreifendem Früh- und Nachtdienst

Außenwohnung:

Aufnahme nach § 34 / 41 SGB VIII mit einer Betreuungsintensität von 10 bis 12 Wochenstunden und einer 24-Stunden-Rufbereitschaft

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